Nach einem Todesfall darf Bayer sein Magenmittel Iberogast nicht mehr für Schwangere und Leberkranke anbieten. Der Konzern sagt der Arzneibehörde zu, im Beipackzettel vor dem Einsatz für bestimmte Patienten zu warnen.
Nach einem Todesfall darf Bayer sein Magenmittel Iberogast nicht mehr für Schwangere und Leberkranke anbieten. Der Konzern sagt der Arzneibehörde zu, im Beipackzettel vor dem Einsatz für bestimmte Patienten zu warnen.