Für Schadensersatzforderungen wegen Mängeln im Urlaub hat man jetzt zwei Jahre Zeit. Was gleich geblieben ist: Nur wer schon am Urlaubsort den Mangel formal richtig beanstandet hat, kann Geld zurück bekommen. Wir sagen Ihnen, was Sie bei einer Reklamation außerdem beachten sollten. Der Rückflug ver