Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Eine Rückzahlung der Arznei ist bei nachgereichtem Rezept nicht vorgesehen


Manchmal kaufen Verbraucher ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament und holen sich erst im Nachhinein beim Arzt ein Rezept dafür. Eine Garantie, dass sie die Kosten erlassen bekommen, gibt es nicht.