Abnehmen mit Salat

Schnell schlank mit Salat – aber wie?

Wer abnehmen will, muss bekannterweise öfter zu Salat greifen. Tatsächlich sind Rohkost und Gemüse an sich kalorienarm. Die entscheidende Frage ist: Welches Dressing sollen wir nehmen?Für das Dressing schlägt einige Experten eine pragmatische Lösung vor: Besser als Fertigsoßen ist eine Vinaigrette aus Öl und Essig.Wer kein Essig mag kann wunderbar mit Zitronen- oder Limettensaft würzen.

Fettreicher Dressing im Salat – keine gute Idee

Um mit Salat abnehmen zu können, sollte man ihn dabei nicht in fettreicher Mayonnaise ertränken oder zu reichlich Salatöl verwenden. Dass sich im Dressing Kalorien verbergen können, ist vielen inzwischen bekannt. Besonders ist auf die Inhaltsangabe von fertigen Salatsoßen zu achten. Die enthalten meist übermäßig viel Fett und auch Zucker.

Viel Käse oder Croutons im Salat vermeiden

Je nach Sorte kann Käse  mit sehr vielen Kalorien daherkommen. Das gilt besonders bei Camembert, Brie oder Schmelzkäse. Nicht kalorienarm, aber etwas leichter sind Feta, Schnittkäse und Ziegenkäse. Allerdings sollten Sie auch bei diesen Sorten nur kleine Portionen zum Salat verdrücken, um die Kalorienbilanz nicht zu stark nach oben zu schrauben. Croutons sind knusprig und würzig und peppen damit jeden Salat auf. Leider sind die kleinen Würfel aber auch in Fett getränkt worden. Schon vier Esslöfel davon haben 200 Kalorien.

Salate lassen sich wunderbar schlank zubereiten und mit vielen Zutaten aufpeppen. Erlaubt ist alles, was gut schmeckt. Trauen Sie sich ruhig, mit frischen Kräutern und Gewürzen zu experimentieren. So verbinden Sie puren Salatgenuss und leichte Küche zu einer sinnvollen Diät und nehmen Schritt für Schritt kontinuierlich und bewusst ab.

Kleinere Teller verwenden

Die Psychologie hat uns fest im Griff. Der Teller muss immer voll sein, sonst werden wir nicht satt. Wie groß der Teller sein muss, hat allerdings niemand gesagt. Wer sich also selbst austricksen will, sollte seine Portionen stets auf einen kleinen Teller füllen. Sieht nach viel aus, ist aber definitiv viel weniger!Auch Wasser spielt als Sattmacher eine große Rolle.Trinken Sie ein glass Wasser vorher.

 

 

Datenschutz und Schweigepflicht im Gesundheitswesen

Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordngung (DSGVO)

Das neue Datenschutzrecht gemäß DSGVO und BDSG 2018 bringt für Arbeitgeber im Gesundheitswesen neue Verpflichtungen mit sich. Da der Gesetzgeber Gesundheits- und Medizindaten als besonders schützenswert einstuft, wird die DSGVO einen hohen Einfluss auf das Gesundheitswesen haben.

Um folgenreiche Datenschutzverstöße zu vermeiden, müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen die wichtigsten Vorgaben des Datenschutzrechts kennen. Mit dem neuen „Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz und Schweigepflicht im Gesundheitswesen“ sorgen Arbeitgeber ganz einfach vor.

Sämtliche Verpflichtungen zu Datenschutz und Schweigepflicht, die Beschäftigte nach der DSGVO und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018) einhalten müssen sind kompakt und praxisnah in einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses muss nur an die betroffenen Personen ausgehändigt, die heraustrennbare Verpflichtungserklärung von ihnen unterschrieben und diese dann in der Personalakte abgeheftet werden.

Das Produkt besteht aus einem Formularsatz à fünf Mitarbeiter-Merkblätter und bietet Datenschutz- und Personalverantwortlichen alle Vorlagen und Informationen auf neuestem Rechtsstand.

Mehr Informationen finden Verantwortliche unter www.forum-verlag.com

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