Früher Vogel fängt den Wurm – dieses Sprichwort gilt auch für den Kauf von Flugtickets im Internet. Aber wenn der Abflug kurz bevorsteht, kommt plötzlich etwas dazwischen. Aus gesundheitlichen oder anderen Gründen kann man den Flug anders als zuvor geplant nicht antreten.
Aus dem vermeintlichen Schnäppchen wird dann meist ein teurer Spaß. Denn trotz einer Stornierung rücken Fluggesellschaften nur in den seltensten Fällen einen Teil des Flugpreises heraus. Wer kein teures Flugticket mit einem flexiblen Tarif zum Umbuchen erworben hat, bleibt auf den Kosten sitzen. Einen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Steuern und Gebühren hat man aber auf jeden Fall: „Diese Positionen muss eine Airline erstatten, weil sie die Beträge im Stornofall und bei Nichtantritt gar nicht abführt“, heißt es in der neusten Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“.